Bei der Geburt eines Kindes ist die Entwicklung der Hüfte noch nicht abgeschlossen. Bei jedem ca. 25-ten Neugeborenem kommt es zu einer Reifungsstörung der Hüfte, bei der die Hüftgelenkspfanne zu klein angelegt ist, so dass der Hüftkopf nur unzureichend überdacht wird. Auch die Winkelstellung des Hüftgelenks selbst kann hier Probleme verursachen.
Hier unterscheidet man die Hüftgelenkdysplasie (eine Unreife, wenn die Hüftgelenkpfanne unzureichend ausgebildet ist) von der Hüftgelenkluxation (eine Ausrenkung, wenn der Hüftkopf nicht passend in der Gelenkpfanne eingebettet ist).
Daher werden heute alle Säuglingshüften per Ultraschall von Fachärzten für Orthopädie und Pädiatrie auf mögliche Fehlbildungen untersucht um Spätfolgen zu vermeiden. Im Mutter-Kind-Pass sind diese Untersuchungen fest vorgesehen.
Die Sonografie der Hüften ist für das Kind belastungsfrei und kann zur Kontrolle jederzeit wiederholt werden. Mit dem Ultraschall kann die Entwicklung der Hüftgelenke schon in der ersten Lebenswoche dargestellt werden.
Diese frühzeitige Kontrolle ermöglicht eine evtl. erforderliche Therapie zum frühestmöglichen Zeitpunkt.
Je zeitnaher das Hüftgelenk nachreift, desto kürzer ist die Therapiedauer.
Hierdurch sind operative Maßnahmen meist vermeidbar. Bei der Hüftdysplasie ist das Ziel der therapeutischen Maßnahmen eine weitere Nachreifung der Gelenkpfanne. Die Chancen auf eine folgenlose Ausheilung einer Fehlanlage der Hüfte sind in der Regel bei rechtzeitiger Therapie sehr gut.
Seit Einführung des diagnostischen Hüftschalls, konnte die Zahl der Operationen auf weniger als die Hälfte der Fälle reduziert werden.
Kosten
Die Leistung wird von den gesetzlichen und privaten Krankenkassen vollständig übernommen.