Hyaluronsäuretherapie bei Gelenkarthrose

Menschliche Gelenke bestehen aus den Endflächen zweier oder mehrerer Knochen.

Diese sind in der Regel durch Kapsel- und Bandapparat stabilisiert sowie geschützt durch jeweils 2 zueinander liegender Knorpelflächen, welche die Knochenflächen der Gelenke schützen und gegeneinander abfedern. Zusätzlich kleidet das Gelenk eine Schleimhautschicht aus, welche die Aufgabe hat schützende Gleitflüssigkeit zu bilden (Schmierung).

Bei Ihnen als Patient wurde eine Arthrose eines Gelenkes diagnostiziert. Ob Knie, Hüfte, Daumengelenk, Zehengelenke – das Prinzip der Schädigung ist immer das gleiche.

Die schützende Knorpelschicht hat über längere Zeit Schaden genommen. Durch die mangelnde Federung wird auf Dauer auch der darunterliegende Knochen in Mitleidenschaft gezogen.

Durch den Knorpelzellabrieb entstehen Entzündungsreaktionen, welche wiederum die Schleimhaut in ihrer Funktion behindern. Dadurch wird letztendlich weniger Schmierflüssigkeit gebildet ,wodurch ein weiterer Schutzfaktor verloren geht.

Hier greift nunmehr die Hyaluronsäuretherapie an.

Bei der intraartikulären (mittels Spritze ins Gelenk) Hyaluronsäuretherapie wir die natürliche Gelenkschmiere des Gelenkes durch Injektion von Natriumhyaluronat ergänzt, mit dem Ziel, den physiologischen Zustand des Gelenkes wiederherzustellen.

Schmerz und Steifheit des Gelenkes werden reduziert und eine leichtere, angenehmere Beweglichkeit ermöglicht.

Der  Effekt hält in der Regel zwischen 12-18 Monaten an. Danach kann die Methode jederzeit wieder angewendet werden.

Ziel ist es neben der Verbesserung der Beweglichkeit und Reduktion von Schmerzen, die Notwendigkeit einer späteren Prothesenversorgung des geschädigten Gelenkes zu vermeiden.

Kosten

Für eine erfolgreiche Therapie werden 5 Injektionen, jeweils einmal in der Woche benötigt.

Die Behandlung ist für gesetzlich Krankenversicherte eine Privatleistung, welche nach GOÄ mit insgesamt 250 Euro incl. aller Kosten zu Buche schlägt.

Für Privatpatienten erfolgt die Abrechnung über GOÄ auf Kosten der Versicherung.